Arbeitsschutz

Erstellung von Betriebsanweisungen

Die Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffbetriebsanweisung ist eine Pflicht des Arbeitgebers zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit.

Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben den in einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie die speziellen Angaben des Herstellers in seinen Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter zu berücksichtigen.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung aller notwendigen Betriebsanweisungen
  • Einweisung der Führungskräfte im Umgang mit Betriebsanweisungen
  • Erstellung einer Komplettdokumentation
  • Übergabe der Daten in Datei- und Papierformat

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Die Gefährdungsbeurteilung hat den Sinn, Gefährdungen durch bzw. bei den Tätigkeiten der Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dadurch werden die Mitarbeiter gegen Gefährdungen durch ihre Tätigkeit geschützt.

Unsere Leistungen:

  • Ermittlung der betrieblich notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz – (ArbSchG)
  • Übergabegespräch mit den verantwortlichen Personen
  • Erstellung von Maßnahmenlisten für die verantwortlichen Personen
  • Organisation einer rechtssicheren Wirksamkeitskontrolle
  • Zusammenstellung aller Dokumente auf Daten- und Papierbasis

Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2

Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dieses ist ab dem ersten Mitarbeiter erforderlich.

Besonders für kleine und mittelständische Betriebe ist das mit eigenen Mitarbeitern kaum bis gar nicht zu bewältigen.

Hier bietet sich die Unterstützung durch externe sicherheitstechnische Betreuung an.

Unsere qualifizierten Fachkräfte übernehmen für Sie alle Aufgaben nach § 6 ASiG und unterstützen in allen Fragen der Arbeitssicherheit wie:

  • Prävention im Arbeitsschutz
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  • Regelmäßige Begehungen
  • Teilnahme bzw. Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Schulungs- und Beratungsleistungen z.B. SCC Dok. 16 / Dok.17 / Dok. 18 inkl. Prüfungen
  • Motivation zu arbeitssicherem Verhalten

Gerne beraten und betreuen wir Ihren Betrieb als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2).

Wir bieten Ihnen auch eine zeitlich befristete Betreuung z.B. bei hohen Arbeitsaufkommen, Krankheitsbedingten Ausfall oder bei Projekt Unterstützung an.

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

SiGeKo für Ihre Baustellensicherheit gemäß §3 BaustellV

Der Arbeitsschutz auf Baustellen ist mit besonderen Herausforderungen und Risiken für Mitarbeiter und Arbeitgeber gleichermaßen verbunden.
Permanente Veränderungen bei Prozessen, Beteiligten und somit auch den vorherrschenden Gefährdungen können das Bauvorhaben empfindlich verzögern oder sogar gefährden.
Die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) besteht darin, zu jeder Zeit den Überblick zu bewahren, indem er zum Beispiel die Tätigkeiten von Fremdfirmen (Gewerke) abstimmt sowie Einsätze koordiniert und dokumentiert um nachhaltig möglichen Schaden abzuwenden.

Unsere Leistungen:

  • Koordination von am Bau beteiligten Firmen
  • Erstellen von Vorankündigungen und Versand an die zuständige Behörde
  • Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß BaustellV
  • Vor-Ort-Betreuung
  • Baustellenbegehungen
  • Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Erstellen von Baustellenordnungen

Brandschutz

Brandschutzbeauftragter

Gemäß DGUV I 205-003 ist die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. die Leiterin und Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen

Unsere Leistungen

  • Durchführung von individuellen Brandschutzberatungen
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung und Notfall- und Alarmplänen
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Erstellung von Feuerwehrplänen
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und den Feuerversicherern
  • Ausbildung und Unterweisung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Durchführung von Evakuierungsübungen

Prüfung von Arbeitsmitteln

Jährliche Prüfpflicht für Leitern und Tritte

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.

Prüfung durch befähigte Person

Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Unsere Leistungen

  • Rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte
  • Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV
  • Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
  • Erstellung von Prüfdokumenten für die beauftragte Person
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
  • Anbringung des Prüfsiegels